Verkaufs- und Garantiebedingungen

In den letzten 20 Jahren hat sich die Palmako AS zu einem der führenden Gartenhaushersteller in Europa entwickelt, zudem sind wir der größte Hersteller von Brettschichtholz und maschinell gerundeten Holzprodukten in Estland. Als umweltfreundliches Unternehmen verpressen wir unsere Produktionsreste zu Heizpellets und nutzen dabei den Strom, der während des Herstellungsprozesses von den Sonnenkollektoren und der Sonne erzeugt wird.

Die Verkaufs- und Garantiebedingungen von Palmako stehen in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Europäischen Union und den entsprechenden Richtlinien. Die Garantiebedingungen gelten für die jeweilige Produktkategorie. Palmako hat bereits eine ganze Reihe von Qualitätszertifikaten erworben, die auf die eine oder andere Weise die Qualität unserer Produkte und Prozesse sichern. Ausführlichere Informationen zu den Zertifikaten finden Sie unter dem Abschnitt „Zertifikate“.

Die Verkaufs- und Garantiebedingungen, die sich auf die jeweilige Produktkategorie beziehen, finden Sie auf der entsprechenden Markenseite der jeweiligen Produktkategorie. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen von Palmako liegen auf Englisch, Deutsch, Estnisch, Spanisch und Französisch vor.

PALMAKO AS ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich.

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“) gelten für alle Verträge, gemäß welchen Palmako AS (nachfolgend der „Verkäufer“) seine Waren unter der Handelsmarke Palmako, Imprest, Construct, HEAT!T oder einer anderen Handelsmarke, die entwickelt werden kann (nachfolgend die „Produkte“) an einen Käufer (nachfolgend der „Käufer“) verkauft, unabhängig von der Art und Weise, in welcher der Kaufvertrag (nachfolgend der „Vertrag“) geschlossen wird, und er umfasst die gesamte Produktpalette des Verkäufers. Der Kauf oder die Auftragserteilung für ein Produkt impliziert die vollständige uneingeschränkte Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle sonstigen oder zusätzlichen Bestimmungen, einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur insoweit, wie der Verkäufer und der Käufer (nachfolgend die „Partei“ und gemeinsam die „Parteien“) dies schriftlich von Fall zu Fall vereinbaren.

2. Produkte

2.1. Produkte.

Die Produkte umfassen Gartenhäuser, Blockhäuser, Brettschichtholz-Produkte, Holzpaletten, rundgefräste und tiefimprägnierte hölzerne Zaunpfähle, Pfosten und Pfähle, Gartenmöbel, Gartenpanele und Elemente, Beeteinfassungen und Blumenkästen, Schaukeln, Kinderspielplätze und alle sonstigen Produkte, die vom oder im Auftrag des Verkäufers hergestellt werden und an den Käufer verkauft werden. Bei den Produkten handelt es sich entweder um Produkte, die gemäß dem Standardverfahren (nachfolgend die „Standardprodukte“) verkauft werden, oder um Produkte, die speziell für einen bestimmten Käufer hergestellt werden, einschließlich kundenspezifischer Garten- und Blockhäuser, kundenspezifischer Brettschichtholzprodukte, auf Kundenwunsch verpackte Holzpellets usw. (nachfolgend die „Sonderanfertigungen“).

2.2. Produktkatalog.

Die Standardprodukte, die vom Verkäufer hergestellt und verkauft werden, sind auf der Website des Verkäufers aufgeführt und (mit Ausnahme von Holzpellets) in Produktkatalogen, die dem Käufer auf Wunsch vorgelegt werden (nachfolgend der „Katalog“). Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Produktpalette jederzeit in seinem Ermessen zu ändern. Aufträge müssen auf der Basis der aktuell gültigen Produktliste erteilt werden.

2.3. Qualität und Vollständigkeit.

Der Verkäufer garantiert, dass die Qualität der Produkte den Qualitätsstandards des Verkäufers entspricht und dass alle Produkte den geltenden Produktspezifikationen entsprechen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Produktspezifikationen zu ändern, vorausgesetzt, dass diese Änderungen sich nicht auf die Leistung oder Nutzungsdauer des Produkts auswirken.

3. Bestellungen

3.1. Standardprodukte.

Der Käufer kann Standardprodukte per E-Mail bestellen oder einen Kauf im Online-Shop von Palmako (http://pood.palmako.ee) tätigen. Im Auftrag muss der Käufer den gewünschten Bestimmungsort der Waren und den gewünschten Liefertermin angeben. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Palmako Online-Shops (https://pood.palmako.ee/est/epoe-uldtingimused) gelten für Käufe in dem Online-Shop von Palmako.

3.2. Sonderanfertigungen.

Um Sonderanfertigungen zu kaufen, muss der Käufer den Verkäufer um ein Angebot bitten. Das Angebot des Verkäufers gilt für dreißig (30) Kalendertage. Aufgrund der Ausstellung eines Angebots übernimmt der Verkäufer keine Liefer- oder sonstige verbindliche Verpflichtung hinsichtlich der Waren, und die Bedingungen des Vertrags resultieren nur aus dem bestätigten Auftrag. Die Annahme des Angebots durch den Käufer wird als Auftrag für die betreffenden Sonderanfertigungen angesehen.

3.3. Auftragsbestätigung.

Der Kaufvertrag für die Produkte gilt als abgeschlossen, sobald der Auftrag vom Verkäufer bestätigt wurde. Der Verkäufer wird einen Auftrag innerhalb von drei (3) Kalendertagen nach Auftragserteilung durch den Käufer bestätigen oder ablehnen. In der Auftragsbestätigung wird der Verkäufer die Lieferbedingungen für die Waren festlegen. Wenn die Auftragsbestätigung Änderungen oder zusätzliche Bedingungen zu dem Auftrag oder dem Angebot enthält, gilt der Kaufvertrag als abgeschlossen, sofern der Käufer nicht innerhalb von zwei (2) Geschäftstagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung mitteilt, dass er die vom Verkäufer vorgeschlagenen geänderten oder zusätzlichen Bedingungen nicht akzeptiert.

3.4. Änderung und Stornierung von Aufträgen.

Bestätigte Aufträge können durch eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen den Parteien geändert oder storniert werden, vorausgesetzt, dass kein Produktions- und/oder Lieferprozess eingeleitet wurde, sofern die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben.

3.5. Folgen aufgrund von Änderung oder Stornierung eines Auftrags.

Wenn der Käufer einen Auftrag ändert oder storniert, den der Verkäufer bestätigt hat, ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer die Änderung oder Stornierung dieses Auftrags zu den entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen, jedoch mindestens 35 (fünfunddreißig) Euro plus Mehrwertsteuer zu dem gültigen Satz.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Preise.

Die Preise für Standardprodukte basieren auf der Preisliste, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags gültig ist. Die Preislisten sind marktbasiert und können je nach Land, Gebiet, Lieferbedingungen oder Art des Kunden variieren. Der Verkäufer hat das Recht, seine Preise jederzeit in seinem Ermessen zu ändern. Wenn die Preisliste dem Käufer im Voraus übermittelt wurde, verpflichtet sich der Verkäufer dazu, den Käufer über Änderungen bei den Preisen mindestens (1) Monat im Voraus zu informieren. Die Preise für Sonderanfertigungen sind in dem Preisangebot genannt, das der Verkäufer ausgestellt hat. Sofern in der Preisliste oder in dem Angebot nicht anders bestimmt, enthalten die Preise die Kosten für Verpackung, Transport und Versicherung der zu liefernden Waren, schließen jedoch Umsatzsteuer, Zölle und sonstige Zollabfertigungskosten aus.

4.2. Zahlungsbedingungen.

Produkte sind entweder im Voraus zu bezahlen, oder, wenn der Verkäufer dem Käufer eine Kreditlinie eingeräumt hat, innerhalb von einundzwanzig (21) Kalendertagen ab dem Datum der Ausstellung der jeweiligen Rechnung, sofern der Verkäufer nicht einen längeren Zeitraum in der Auftragsbestätigung angibt. Bei Sonderanfertigungen, die mehr als 10.000 EUR (zehntausend Euro) kosten, muss der Käufer 5% des Preises bei Auftragserteilung bezahlen und 45-50% (im Ermessen des Verkäufers) vor Herstellung des Produkts. Der restliche Kaufpreis wird gezahlt, wenn die Produkte fertig sind, jedoch vor dem Beladen für den Transport, oder, wenn der Verkäufer eine Kreditlinie für den Käufer eingeräumt hat, innerhalb von einundzwanzig (21) Kalendertragen ab dem Datum der Ausstellung der jeweiligen Rechnung, sofern der Verkäufer nicht einen längeren Zeitraum in der Auftragsbestätigung angibt. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, erfolgen die Zahlungen per Banküberweisung auf das vom Verkäufer genannte Bankkonto. Bankgebühren trägt der Käufer. Eine Zahlung gilt als erfolgt, wenn der entsprechende Betrag dem Bankkonto des Verkäufers gutgeschrieben wurde.

4.3. Zahlungsverzug.

Wenn der Käufer es versäumt, fristgerecht eine Zahlung vorzunehmen, hat der Verkäufer Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 0,1% des ausstehenden Betrags pro überfälligem Tag. Wenn der Käufer es versäumt, fristgerecht eine Vorauszahlung vorzunehmen und den Fälligkeitstermin um mehr als 7 Tage überschreitet, hat der Verkäufer das Recht, den entsprechenden Auftrag auszusetzen oder zu stornieren.

4.4. Einseitige Abzüge.

Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers darf der Käufer keine einseitigen Abzüge von den in Rechnung gestellten Beträgen vornehmen oder die Forderungen des Verkäufers mit einer seiner eigenen verrechnen.

4.5. Skonto.

Wenn die Parteien Skonto vereinbart haben, gilt der vereinbarte Prozentsatz oder Abzugsbetrag, vorausgesetzt, dass die Zahlung dem Bankkonto des Verkäufers vor dem Fälligkeitstermin der in der Rechnung genannten Sofortzahlung gutgeschrieben wurde.

5. Lieferung

5.1. Lieferbedingungen.

Sofern in der Preisliste, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung nicht anders angegeben, oder sofern nicht anders ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich oder in einem Format, das schriftlich reproduziert werden kann, vereinbart, werden die Produkte zu DAP-Bedingungen geliefert (geliefert benannter Bestimmungsort, Zollgebühren trägt der Käufer, Incoterms 2010).

5.2. Lieferzeit.

Die Standard Lieferzeiten für die Produkte sind in der Preisliste oder in dem Angebot genannt. Die Standardlieferzeiten sind indikativ, und die Lieferzeit für einen bestimmten Auftrag wird vom Verkäufer in der Auftragsbestätigung angegeben. Der Lieferzeitraum beginnt an dem Tag, an dem der Verkäufer den Auftrag des Käufers bestätigt, jedoch nicht, bevor der Verkäufer die geforderte Vorauszahlung erhält. Bei Sonderanfertigungen beginnt der Lieferzeitraum solange nicht, bis nicht alle technischen Fragen zur Herstellung der Produkte oder der Erfüllung des Auftrags zwischen den Parteien vereinbart wurden. Wenn nachfolgende Änderungen in den relevanten Informationen oder in der Dokumentation durch den Käufer zu einer Verzögerung bei der Herstellung der Produkte führen, wird die Lieferzeit um einen entsprechenden Zeitraum verlängert.

5.3. Lieferdatum.

Je nach Vereinbarung mit dem Käufer zeigt die Spalte für die Lieferzeit in der Bestätigung des Verkäufers entweder „bestätigtes Versanddatum“ oder das „voraussichtliche Lieferdatum“ an den Käufer/Endnutzer an. Den genauen Lieferzeitpunkt der Waren teilt der Verkäufer oder das Transportunternehmen dem Käufer/Endnutzer rechtzeitig im Voraus mit. Auf dem Lieferschein ist die voraussichtliche Ankunftszeit mit einer Genauigkeit von +/- 1 Tag angegeben.

5.4. Annahme der Lieferung.

Der Käufer muss die Lieferung der Waren zu dem Zeitpunkt und an dem Ort annehmen, der gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt wurde. Wenn der Käufer sich weigert, die Lieferung anzunehmen oder die Annahme bei Lieferung hinauszögert, hat der Verkäufer Anrecht auf eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1% des Preises der betreffenden Waren pro Tag. Der Käufer wird den Verkäufer für alle Kosten und Schäden, die dem Verkäufer infolge des Versäumnisses des Käufers, die Lieferung anzunehmen, entstanden sind, entschädigen, einschließlich der Kosten für die Lagerung der Waren.

5.5. Risikoübergang bei unbeabsichtigtem Verlust und Beschädigung der Waren.

Das Risiko des unbeabsichtigten Verlusts oder der Beschädigung der Waren geht bei Lieferung an den Käufer über. Falls der Käufer es versäumt, die Waren zu dem vereinbarten Zeitpunkt anzunehmen, geht das Risiko des unbeabsichtigten Verlusts und der Beschädigung der Waren an den Käufer ab dem Zeitpunkt über, an dem der Käufer die Waren gemäß der Vereinbarung der Parteien hätte annehmen sollen.

6. Eigentumsvorbehalt.

Der Verkäufer behält das Eigentumsrecht an den Waren bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises. Während dieses Zeitraums kann der Käufer die Waren als Vertreter des Verkäufers weiterverkaufen und nur an einen gutgläubigen Käufer im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit.

7. Prüfung und Benachrichtigung

7.1. Prüfung.

Bei Lieferung ist der Käufer verpflichtet, unverzüglich die Waren zu prüfen oder prüfen zu lassen. Diese Prüfung sollte auch Überprüfungen der Menge und Qualität der Produkte als auch deren Konformität mit den Begleitdokumenten umfassen. Der Käufer sollte die Produkte (einschließlich Verpackung) auch auf externe Schäden hin untersuchen. Mängel an den Produkten, die im Rahmen der Prüfung aufgedeckt werden, und die daraus resultierenden Reklamationen sollte der Käufer in den Begleitdokumenten angeben. Bei einem Versäumnis, die Mängel in den Lieferdokumenten zu vermerken, kann der Käufer nicht zu einem späteren Zeitpunkt die Fehler geltend machen, die während der Abnahme der Produkte erkennbar waren.

7.2. Benachrichtigung über Nicht-Konformität.

Falls die Bezeichnung, Menge oder Qualität der gelieferten Produkte nicht mit der Auftragsbestätigung übereinstimmt, oder wenn die Produkte oder deren Verpackung defekt sind, muss der Käufer den Verkäufer unverzüglich benachrichtigen, jedoch nicht später als sieben (7) Kalendertage ab dem Tag, an dem der Käufer die Nichtkonformität festgestellt hat oder hätte feststellen sollen. Der Käufer ist verpflichtet, die Nichtkonformität zu beschreiben und, sofern möglich, Fotos oder sonstige Beweise vorzulegen. Detaillierte Anforderungen zur Benachrichtigung von Nichtkonformitäten bei Produktkategorien sind auf der Website des Verkäufers verfügbar.

7.3. Folgen einer Verletzung der Pflicht zur Prüfung und Benachrichtigung.

Der Käufer verliert das Recht, Probleme hinsichtlich der Menge oder Qualität der Produkte geltend zu machen, wenn der Käufer die Produkte nicht fristgerecht geprüft hat und wenn die Nichtkonformität im Rahmen einer angemessenen Prüfung erkennbar gewesen wäre oder wenn der Käufer den Verkäufer nicht über die Nichtkonformität innerhalb der vorgeschriebenen Frist informiert hat.

8. Abwicklung von Reklamationen

8.1. Reklamationen des Käufers.

Alle Reklamationen des Käufers hinsichtlich der Qualität der Produkte werden gemäß dem Standardverfahren des Verkäufers wie auf der Website des Verkäufers aufgeführt, dargelegt.

8.2. Reklamationen der Kunden des Käufers.

Alle produktbezogenen Reklamationen, die der Käufer von Personen erhält, an die er die Produkte weiterverkauft hat, werden vom Käufer abgewickelt. In den Fällen, in denen sich die Reklamation auf einen Fabrikationsfehler bezieht, für den der Verkäufer verantwortlich ist, muss der Käufer den Verkäufer über die Reklamation innerhalb von sieben (7) Kalendertagen ab Erhalt der Reklamation informieren. Diese Reklamationen werden durch eine separate Vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer gemäß dem Standardverfahren des Verkäufers für die Abwicklung von Reklamationen abgewickelt. Der Verkäufer wird nur zusätzliche Kosten zurückerstatten (einschließlich Transportkosten), die dem Käufer oder dem Kunden des Käufers entstanden sind, wenn die Parteien dies vor Entstehen dieser Kosten vereinbart haben.

9. Garantie.

Die Garantie gilt für den Käufer eines Produkts, der das Produkt von dem Verkäufer gekauft hat. Der Verkäufer stellt für seine Produkte eine Garantie bereit, entsprechend seiner Standardgarantiebedingungen, die auf der Website des Verkäufers einsehbar sind. Je nach Art eines Produkts kann das Produkt auch zusätzlichen Garantiebedingungen unterliegen, die dem Käufer zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags mitgeteilt oder zur Verfügung gestellt werden.

10. Geheimhaltung.

Keiner der Parteien ist es gestattet, Informationen ohne die vorherige Zustimmung der anderen Partei offen zu legen, die sie von der anderen Partei im Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Lieferung von Produkten erhalten hat, sofern diese Offenlegung nicht gesetzlich oder aufgrund eines Gerichtsbeschlusses vorgeschrieben ist oder wenn der Informationsempfänger nachweist, dass diese Informationen der Partei zuvor bekannt waren. Insbesondere müssen Produktinformationen, Preise und sonstige Auftragsbedingungen vertraulich behandelt werden. Die Offenlegung von Informationen gegenüber den Prüfern, Fachberatern oder einer Bank einer Partei, stellen keine Verletzung der Vertraulichkeitsanforderungen dar.

11. Geistiges Eigentum und Produktinformationen

11.1. Geistige Eigentumsrechte des Verkäufers.

Alle geistigen Eigentumsrechte des Verkäufers, einschließlich Urheberrechte, Handelsmarken, Patente, Handelsnamen, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, technische Dokumentationen, Produkt- und Fertigungsspezifikationen und sonstige Produktionsinformationen als auch die Rechte und Lizenzen an vorstehenden Dingen bleiben das alleinige Eigentum des Verkäufers.

11.2. Ergebnisse kreativer Arbeit.

Außer wie ausdrücklich anders zwischen den Parteien von Fall zu Fall vereinbart, bleiben alle Zeichnungen, Entwürfe, Architekturentwürfe und sonstige Ergebnisse kreativer Arbeit und Dokumentationen und Daten, die der Verkäufer für oder auf Anforderung des Käufers geschaffen hat („Ergebnisse kreativer Arbeit“) das alleinige Eigentum des Verkäufers, und der Verkäufer hat das Recht, die Ergebnisse kreativer Arbeit bei seinen kommerziellen Aktivitäten, Produktions- und Marketingaktivitäten zu verwenden.

11.3. Fotos und sonstige Aufzeichnungen.

Der Verkäufer hat das Recht, Fotos oder sonstige Aufzeichnungen der Produkte vor, während und nach der Installation der Produkte zu erstellen, oder den Käufer zu bitten, solche Fotos und andere Aufzeichnungen vorzulegen. Der Verkäufer hat das Recht, diese Fotos und sonstige Aufzeichnungen für Marketingzwecke zu nutzen.

11.4. Nutzung von Produktinformationen.

Außer in den Fällen, in denen diese Nutzung für den legitimen Weiterverkauf der Produkte in angemessener Weise erforderlich ist, ist es dem Käufer ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht gestattet, die Fotos, Pläne, Handbücher oder sonstige Produktinformationen, die der Verkäufer bereitgestellt hat, zu veröffentlichen.

11.5. Werbematerialien.

Materialien, die der Käufer vom Verkäufer für Werbezwecke erhält, dürfen nur für die Verkaufsförderung der Produkte des Verkäufers verwendet werden.

12. Haftung des Verkäufers

12.1. Der Verkäufer haftet für direkte vermögensrechtliche Schäden, die dem Käufer entstanden sind, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die Dritten entstanden sind. Die Haftung des Verkäufers ist stets auf den Betrag des Verkaufspreises beschränkt, der gemäß dem jeweiligen Kaufvertrag an den Verkäufer zu zahlen ist.

12.2. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer die Informationen vorzulegen, die für die Durchführung des Kaufvertrags erforderlich sind. Der Käufer darf beim Kauf der Waren nicht auf die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten des Verkäufers vertrauen, und der Verkäufer muss nicht verifizieren, dass die Waren, die gekauft werden, für den Zweck geeignet sind, den der Käufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses angegeben hat oder für den der Käufer den Kauf der Waren plant. Der Käufer ist nicht berechtigt, einen Verstoß geltend zu machen, wenn nach Abschluss des Kaufvertrags ersichtlich wird, dass die Waren, die den Anforderungen des Kaufvertrags entsprechen, nicht für den vom Käufer geplanten Zweck geeignet sind.

13. Höhere Gewalt

13.1. Eine Partei wird von der Haftung für Nichterfüllung oder unsachgemäße Erfüllung ihrer Pflichten gemäß dem Vertrag befreit, was Gründen zuzuschreiben ist, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, welche die Partei nicht beeinflussen oder verhindern konnte (z. B. Überflutung, Feuer, Erdbeben oder sonstige Naturkatastrophen, Krieg, Terrorangriffe oder Streik), welche die Durchführung oder ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags unmöglich machen.

13.2. Eine Partei, die nicht in der Lage ist, ihre Pflichten aus dem Vertrag aufgrund höherer Gewalt zu erfüllen, muss die andere Partei hierüber umgehend informieren. Bei einem Ereignis höherer Gewalt bleibt eine Partei verpflichtet, alle durchführbaren Maßnahmen zur Verhinderung und/oder Minimierung von Schäden für die andere Partei zu ergreifen, die aus der Nichterfüllung oder unsachgemäßen Durchführung des Vertrags durch die erste Partei resultieren.

14. Streitbeilegung und Gerichtsstand.

Die Parteien werden sich nach besten Kräften bemühen, um jegliche Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit dem Vertrag auf dem Verhandlungsweg beizulegen. Wenn die Verhandlungen fehlschlagen, werden alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Forderungen aus oder in Verbindung mit dem Vertrag, einschließlich in Bezug auf Verletzung, Kündigung oder Ungültigkeit des Vertrags, durch die Gerichte der Republik Estland beigelegt. Das erstinstanzliche Gericht ist das Tartu Courthouse des Tartu Amtsgerichts.

15. Verarbeitung personenbezogener Daten

15.1. Beim Abschluss eines Kaufvertrags gewährt der Käufer dem Verkäufer das Recht auf Verarbeitung personenbezogenen Daten, die er dem Verkäufer bei Vertragsabschluss mitgeteilt hat. Die verarbeiteten personenbezogenen Daten können ohne Einschränkung den Namen, die Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Lieferadresse, die Bankkontonummer, die Einkaufshistorie (Kosten der Waren und Leistungen und Zahlungsdetails) sowie Informationen zu Besuchen auf der Website umfassen.

15.2. Personenbezogene Daten werden für die Auftragsabwicklung und Lieferung der Waren erhoben, für die Erstellung von Übersichten und Statistiken zu den gekauften Waren, die Rückerstattung von Zahlungen an Kunden, die Bereitstellung eines effektiven Kundensupports, für kundenspezifische Angebote, die Eintreibung von Schulden, die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen und die Sicherung sonstiger legitimer Interessen. Personenbezogene Daten können von Mitarbeitern des Verkäufers oder anderen Personen verarbeitet werden, die der Verkäufer zu diesen Zwecken autorisiert hat. Personenbezogene Daten werden solange aufbewahrt, wie dies für den Zweck erforderlich ist, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden.

15.3. Personenbezogene Daten dürfen gegenüber Dritten offengelegt werden, wenn die betroffene Partei den Verkäufer gebeten hat, dies zu tun, oder wenn das Gesetz dies vorschreibt bzw. erlaubt und vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung.

15.4. Direktmarketing-Mitteilungen werden an die betroffene Person nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der betroffenen Person geschickt. Die betroffene Person kann sich jederzeit gegen den Erhalt von Direktmarketing-Mitteilungen entscheiden. Zu diesem Zweck sollten die Anweisungen zur Stornierung des Abonnements, die in der Mitteilung angegeben sind, befolgt werden.

16. Geltendes Recht.

Die Erfüllung und Auslegung des Vertrags unterliegen dem Recht der Republik Estland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf aus dem Jahr 1980 (CISG) ist nicht anwendbar.

17. Allgemeine Bestimmungen

17.1. Rechte und Pflichten aus dem Vertrag dürfen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte abgetreten oder übertragen werden.

17.2. Mitteilungen und Anfragen an die andere Partei in Verbindung mit dem Vertrag müssen schriftlich übermittelt werden oder in einem Format, das schriftlich reproduziert werden kann (zum Beispiel durch E-Mail). Diese Mitteilungen und Anfragen gelten als ordnungsgemäß übermittelt, wenn sie der anderen Partei per Kurier zugestellt wurden und gegen Unterschrift ausgehändigt wurden oder wenn diese per Einschreiben oder E-Mail übermittelt wurden.

17.3. Wenn der Käufer ein Verbraucher ist, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Einschränkung der Bestimmungen nach geltendem Recht, von welchen durch Vereinbarung der Parteien nicht abgewichen werden kann.

17.4. Die vollständige oder teilweise Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat keine Auswirkungen auf die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der restlichen Bestimmungen oder den Rest der maßgeblichen Bestimmungen. Die Parteien werden eine ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine gültige Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ziel der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

17.5. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in estnischer und englischer Sprache verfasst und können in andere Sprachen übersetzt und in diesen zur Verfügung gestellt werden. Ausschließlich estnische und englische Versionen dieses Dokuments sind rechtlich verbindlich, und bei einem Konflikt zwischen dem übersetzten und verfügbaren Dokument hat die englische Version des Dokuments Vorrang. Bei einem Konflikt zwischen der estnischen und englischen Version hat die estnische Version Vorrang.

17.6. Dieser Wortlaut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt ab dem 1. Januar 2020.